In den unendlichen Weiten des Internets und über Kontakte ; ) Campingplätze werden oft über Immobilienmakler angeboten. Auf den gängigen Immobilienseiten oder auch auf Ebay Kleinanzeigen werden manchmal Campingplätze als Spezialimmobilien inseriert. Des Weiteren vermitteln auch die ein oder andern Unternehmensberater, die ihr Geschäftsfeld in der Branche haben, Campingplätze. Plätze, die verpachtet werden, sind in der Regel Gemeindecampinglätze und werden von der jeweiligen Gemeinde öffentlich ausgeschrieben. Bei der IHK gibt es die Unternehmens-Nachfolgerbörse Nexxt-Change, bei der Du Dich für ein Jahr kostenlos registrieren kannst.
Tipp: Versuche Dir ein Netzwerk aufzubauen und möglichst vielen Menschen von Deinem Gesuch zu erzählen. Erarbeite Dir ein Konzept und bewerbe Dich damit initiativ. Ich habe mir damals einen Image-Flyer erstellt und diesen mit einem netten Anschreiben bei Campingplätzen hinterlassen, die mir gefallen haben. Des Weiteren habe ich mein Anliegen noch bei Tourismusorganisationen bekannt gemacht. Ein halbes Jahr später bekam ich eine Anfrage von einem Platz, dessen Betreiber sich vorstellen konnten, den Platz zu verkaufen …. Auch wenn die Rückmeldungsquote solcher Aktionen erfahrungsgemäß äußerst gering ist, kann es sein, dass die Empfänger Deiner Nachricht dennoch Deine Informationen behalten für den Fall der Fälle oder anderen von Dir erzählen.
Campingplätze, die verpachtet werden, sind in der Regel Gemeindecampingplätze. Bei einem bevorstehenden Pächterwechsel erfolgt eine öffentliche Ausschreibung, auf die man sich mit seinem Konzept bewerben kann. Private Campingplätze werden so gut wie gar nicht verpachtet. Demnach solltest Du Dich eher auf den Kauf eines Platzes einstellen, aber dennoch wachsam öffentliche Ausschreibungen verfolgen.
Tipp: Gib in den Suchmaschinen wie Google & Co. sinngemäß den Satz "Gemeindecampingplatz wird neu verpachtet" ein und spiel ein wenig mit den Suchbegriffen (Keywords). So wirst Du auf Zeitungsartikel und Pressemeldungen geführt.
Dies ist von vielen Faktoren abhängig. Wenn der Platz im Alleinerwerb bewirtschaftet werden soll, kann es schnell ein Millionenprojekt werden. Campingplätze, mit denen ein Betreiber oder ein Betreiberpaar sein Lebensunterhalt verdient, weisen oft folgende Eckdaten auf:
Das, was sich theoretisch nach einem schönen Geschäftsmodell anhört, ist praktisch in den seltensten Fällen derzeit umsetzbar. Die Finanzierung eines solchen Projektes ist sehr schwer und wird voraussichtlich auch wieder ein Millionenprojekt. Noch schwieriger wird es, ein solches Projekt zeitnah von den Behörden genehmigt zu bekommen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass die einst landwirtschaftlich genutzte Fläche zu einer sogenannten „Sonderfläche, die zur Erholung dient“ umgewidmet wird. Dies ist ein langwieriger planungsrechtlicher Prozess mit ungewissem Ausgang. In den meisten Fällen wird solch ein Projekt bei näherem Hinsehen eine romantische Vorstellung bleiben. Dies mag ein wenig skuril anmuten, da die meisten Campingplätze damals in den 1950er und 60er Jahren von den Menschen erbaut wurden, die zuvor ihren Lebensunterhalt mit Landwirtschaft bestritten haben und vielerorts über die Fruchtfolge "Kartoffeln --> Spargel --> Campingplatz" gespottet wurde. Aber seit dem hat sich viel getan und unser Baurecht gilt nicht umsonst als eines der kompliziertesten in Europa... Besser stehen die Chancen für einen kleinen Wohnmobilstellplatz.
Auch dies ist wieder vom Einzelfall abhängig. Mindestens 20 % bis 40 % sind gewünscht, aber wohl nur für die wenigsten machbar. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man grundsätzlich monetäres Eigenkapital zu einem Teil durch Humankapital in Form von Ausbildung, Zertifikaten und Referenzen kompensieren kann. Je besser Deine Referenzen und je überzeugender Dein Konzept ist, desto besser sind Deine Chancen. Das absolute Minimum, welches Du erfahrungsgemäß zwingend an Eigenkapital einbringen musst, sind mindestens 10 % bis 15 % . Das sind die Kaufnebenkosten wie Makler- und Notargebühren, die in jedem Fall anfallen.
Ja. Die gängigsten Fördermittel sind solche, die die Finanzierung Deines geplanten Projektes in Form von günstigen Krediten unterstützen und für Dein Vorhaben gegenüber der Hausbank einen Teil des Kreditausfallrisikos übernehmen. Auskünfte bekommst Du bei der Investitions- und Förderbank Deines Bundeslandes. Es kann auch sein, dass Du einen Gründungszuschuss für Dein Projekt bekommen kannst. Informiere Dich dafür bei der Agentur für Arbeit.
Planst Du ein größeres Projekt mit mindestens zwei festangestellten Mitarbeitern in einer strukturschwachen Region, könnte je nach Standort auch eine GRW-Förderung für Dich in Frage kommen. Dies sind Zuwendungen in einer Höhe bis zu 30 % der Investitionen. Fördergeber für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Auf der Website des BMWi findest Du auch Informationen zu diesem Förderprogramm.
Jein. Für Dich selbst würde ich Dir empfehlen, eine Art Businessplan zu erstellen. Das sorgt für Klarheit und Du weißt besser über die Zusammenhänge, hast Dich mit der Materie beschäftigt und bist vorbereitet. Eine Bank wird so etwas ohne ein konkretes Objekt nicht interessieren. Für die Bewertung Deiner Kreditwürdigkeit spielen viele individuelle Faktoren eine Rolle. Diese hängen vom Potenzial des Standortes und des Objektes ab und können auch erst dann bewertet werden, wenn ein konkretes Geschäftsmodell mit einem konkreten Objekt an einem konkreten Standort vorgestellt wird. Sobald Du etwas Konkretes in Aussicht hast, kannst Du aber schon einmal im Voraus das Gespräch mit der für derartige Anliegen zuständigen Person suchen und fragen, was in ihrem Haus wichtig und gerne gesehen ist. Ich hatte seinerzeit diesen Personen einen „Businessplan light“ zukommen lassen. Darin habe ich in wenigen Seiten in Wort und Bild mein Konzept sowie eine grobe Überschlagsrechnung präsentiert. Womit ich die Frage nach dem Businessplan für ein fiktives Objekt wieder mit JA beantworten würde. Ja, erst einmal für Dich und dann so, dass Du ihn jederzeit anpassen und auf eine kurze Präsentation herunterbrechen kannst.
Klares NEIN!!! Die Campingverordnung ist leider nur eine Verordnung und steht in der Hierarchie der Gesetze ganz unten. Einen Satz solltest Du Dir für immer einprägen: EU-Recht schlägt Bundesrecht, Bundesrecht schlägt Landesrecht, Landesrecht schlägt kommunales Recht, Gesetze schlagen Verordnungen! Das, was in der Campingverordnung nach viel unternehmerischer Freiheit klingt, kann durch andere Gesetze eingeschränkt oder sogar verboten werden. Hast Du ein konkretes Objekt in Aussicht, solltest Du vor Deinen Verwirklichungsplänen das Gespräch mit dem zuständigen Bauamt der Gemeinde suchen. Dies ist nicht selten ein sehr nervenaufreibendes Unterfangen.
Hitliste der 10 größten Fehler bei Übernahme, bzw. (Neu-)Eröffnung eines Campingplatzes |
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Antwort: Buch CAMPRENEUR lesen und ab und an mal hier rein schauen 😉